Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

HIMA

Manuela Kneusel-Herdliczka
Kleiner Wörth 7

3484 Grafenwörth


Telefon: +43 664 920 2925

Telefax: +43 2738 3242
Email:
office@himaeis.at

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Stand 25.2.2008

 

Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen der Fa. Manuela Kneusel-Herdliczka

 

Allgemeines, Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen sämtlichen Geschäften des Unternehmens Manuela Kneusel-Herdliczka zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten dann auch nicht, wenn dieser erklärt, nur zu seinen Geschäftsbedingungen abschließen zu wollen oder wenn der Kunde seine Geschäftsbedingungen zuletzt präsentiert hat und Manuela Kneusel-Herdliczka dagegen keinen Einwand erhoben, sondern geleistet hat. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann und insoferne anwendbar, als wir uns mit den konkreten Einzelregelungen schriftlich ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Durch die Bestellung der Ware anerkennt der Kunde jedenfalls die ausschließliche Verbindlichkeit dieser Geschäftsbedingungen.

 

Vertragsabschluß

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und können jederzeit zurückgenommen werden, solange uns nicht die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden zur Kenntnis gelangt ist.

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.

 

Preise

Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, in Euro und exclusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

Mangels ausdrücklich anderer schriftlicher Vereinbarung sind die von uns gebotenen Preise stets freibleibend und verstehen sich ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Montage, Versicherung und sonstiger Nebenkosten. Die fakturierten Preise sind prompt und ohne jeden Abzug zahlbar. Werden im Einzelfall Rabatte gewährt, gilt dies jedenfalls nur unter der Bedingung der vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung. Wir sind nicht verpflichtet, Teilzahlungen anzunehmen. Im Falle von Teilzahlungen sind wir berechtigt, diese nach unserer Wahl den einzelnen offenen Positionen in welch zeitlicher und qualitativer Reihenfolge auch immer zu widmen ( z.B. Zinsen, Spesen, Kosten, Transportkosten etc. )

 

Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Unsere Rechnungen sind prompt nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12%  zu verrechnen. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, falls wir die Gegenforderung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder falls sie nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.

 

Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20% des Nettorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens zu begehren.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs-und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Nettorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Wertage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlußes. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen.

 

Mahn-und Inkssospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn-und Inkassospesen, sowie sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes (Rechtsanwaltes) zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassointituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.

 

Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart,  keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung von 7 Werktagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahme erfüllt hat.

Vereinbarte Lieferzeiten gelten als unverbindliche Richtzeiten, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart werden. Unter den als Lieferzeit angegebenen Tagen sind Werktage (Arbeitstage) zu verstehen. Werden Lieferungen auf Abruf vereinbart, müssen sie spätestens innerhalb 6 Monaten ab Annahme der Bestellung abgenommen werden, widrigenfalls der Kunde in Annahmeverzug gerät. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, für den Fall eines Lieferverzuges durch uns um mehr als 4 Monate nach Setzung einer Nachfrist von mindestens einem Monat vom Vertrag zurückzutreten.

Treten unvorhergesehene oder unabwendbare Lieferhindernisse ein ( z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Unterbrechung bzw. Behinderung der Verkehrswege, behördliche Eingriffe, etc.) haben wir das Wahlrecht, eine entsprechende Verlängerung der angegebenen Lieferzeit in Anspruch zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zum Vertragsrücktritt steht uns auch dann zu, wenn uns nach Zustandekommen des Vertrages Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Kunden fraglich erscheinen lassen.

 

Schadenersatz

Wir haften dem Kunden für jene Schäden, die durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten unsererseits erwachsen und unter Versicherungsschutz gestellt werden können. Darüber hinaus trifft uns keinerlei Schadenersatz-Haftpflicht, insbesondere nicht gegenüber Dritten. Eine Produkthaftung gegenüber Kunden, die in ihrer Eigenschaft als Unternehmer mit uns in Geschäftsverbindung stehen, ist jedenfalls ausgeschlossen. Ebensowenig haften wir für Schäden, die durch unsachgemäßen Einsatz, unsachgemäße Benützung, Behandlung, Montage oder andere Fehlleistungen seitens des Kunden entstehen. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch allfällige Störungen oder durch einen allfälligen Ausfall unserer Geräte beim Kunden eintreten.

 

Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Beschädigung der verkauften Ware geht im Augenblick der vereinbarten und von uns ordnungsgemäß angebotenen Übergabe, spätestens aber im Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe auf den Käufer über. Der Transport von unserem Lager bis zum Übergabeort erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Kunden. Soferne nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart ist, steht es uns frei, alle Umstände des Transportes (Weg, Transportmittel, Verpackungsart, etc.) selbst zu bestimmen, dies unbeschadet der vollen Gefahrtragung des Kunden.

 

Gewährleistung

Soweit nicht in diesen Bedingungen oder nach den Vereinbarungen mit dem Kunden anderes festgelegt ist, müssen Mangelrügen unverzüglich nach Übernahme der Ware, spätestens aber innerhalb 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Für verkaufte Ware leisten wir im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen unseres Lieferanten Gewähr. Der Kunde hat sämtliche zur einwandfreien Feststellung der behaupteten Mängel erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und entsprechende Informationen zu geben. Zur Inanspruchnahme allfälliger Gewährleistungsrechte ist der Kunde erst nach Erfüllung seiner sämtlichen fälligen Zahlungsverpflichtungen berechtigt.

Falls und soweit keine ausdrückliche Festlegung der Quantität und Qualität der vereinbarten Leistung erfolgte, gilt als Maßstab für die Ordnungsgemäßheit der bei uns übliche Standard. Allfällige individuelle Anforderungen des Kunden sind von diesem vor Vertragsabschluß bekanntzugeben und schriftlich zu vereinbaren, um zum Maßstab für die ordnungsgemäße Erfüllung zu werden.

 

Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Das Eigentum an verkaufter Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher unserer Ansprüche (einschließlich aller Zinsen und Kosten) auf den Käufer über. Der Käufer darf bis dahin die Ware weder weiterveräußern, noch verarbeiten, verpfänden, verschenken, verleihen oder sonst irgendwelche Maßnahmen treffen oder zulassen, die unser vorbehaltenes Eigentum gefährden könnten. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich von allen Ereignissen zu informieren, die unser vorbehaltenes Eigentum bzw. die Ware gefährden könnten ( insbesondere Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter). Falls der Kunde die von uns gelieferte Ware veräußert und unser Eigentumsvorbehalt vor vollständiger Bezahlung aus welchem Grunde auch immer untergeht, gelten die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen samt allen Nebenrechten an uns abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und uns alle zur Geltendmachung unserer Forderungen erforderlichen Unterstützungen einschließlich Auskünfte etc. zu gewähren. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden oder des Vorliegens von Umständen, aus denen wir berechtigterweise auf eine Gefährdung unserer Ansprüche schließen können, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern. Eine derartige Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich Krems an der Donau.

 

Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gepeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn-bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

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